Unsere Produkte


Allgemeines

Egal, ob Sie eine Haltverbot wegen eines bevorstehenden Umzugs, einer größeren Anlieferung oder Sonstigem benötigen, der Genehmigungsvorgang ist für alle Vorhaben gleich.

Um in Frankfurt ein amtlich genehmigtes Halteverbot einrichten zu dürfen, genügt es, einen downloadbaren Antrag der Stadt Frankfurt (den Link dazu finden Sie hier), auszufüllen und an die dort genannte Adresse zu senden. Dieser Antrag soll mindestens zwei Wochen vor dem eigentlich Ereignis gestellt werden; ihn etwas früher zu stellen, kann aber auch in keinem Fall schaden.

Gerne bieten wir Ihnen aber auch unser "Sorglos"-Paket an, das auch die Beantragung der Genehmigung beinhaltet an.

 

Weitere Städte und Gemeinden bieten die Anträge auch oft im Internet an. Links dorthin finden Sie in Kürze auf unserer neuen "Hilfreich-Seite" (noch under construction).


Bild von Haltverbotschild
Halteverbotsschild

Schilder-Set "Haltverbot" /"Halteverbot"   

Das komplette Set besteht aus:

Schild 1: Haltverbotbeginn und Blankotafel für Datumsangabe, beides montiert an einer ca. 3m hohen Stange

Schild 2: Haltverbotende und Blankotafel für Datumsangabe, beides montiert an einer ca. 3m hohen Stange

Damit die Schilder standsicher aufgestellt werden können, sind für jedes Schild zwei schwere und robuste Schilderfüsse (je 30kg) dabei.

 

Das komplette Set wiegt etwa 130 kg und kann wegen der teilbaren Stangen (max. Länge ca. 1,60m) gut in einem Kofferraum transportiert werden.

 

Sie haben auch die Auswahl, die Schilder in Frankfurt - Ostend (Nähe Zoo) oder in Mühlheim am Main abzuholen/abzugeben....wie es Ihnen am besten passt.

 



Lieferservice im Stadtgebiet Frankfurt, Offenbach und herum

Der Lieferservice umfasst das fachgerechte Aufstellen der Schilder bis zum gewünschten und fristgerechten Zeitpunkt, passende Beschriftungstafeln, Erstellen der Fotodokumentation mit den zum Zeitpunkt der Aufstellung parkenden Fahrzeuge für das behördliche Aufstellprotokoll und das Abholen der Schilder nach Ablauf der Genehmigungsdauer.

Bitte nennen Sie hierzu möglichst den genauen Aufstellort.

 

Hier gehts direkt zur unverbindlichen Anfrage...


"Sorglos"-Paket: Lieferservice im Stadtgebiet Frankfurt und Offenbach, inkl. Genehmigung für Umzüge

 

Dieser Service beinhaltet neben dem oben geschriebenen Lieferservice auch die Beantragung und Handling der Genehmigung für Umzüge im Stadtgebiet Frankfurt und Offenbach. Diesen Service können wir aktuell nur im Frankfurter und Offenbacher Stadtgebiet anbieten. An der Ausweitung auf weitere Städte und Gemeinden arbeiten wir intensiv.

"Sorglos"-Paket:

Zusätzlich zu den Leistungen unseres Lieferservices, umfasst das "Sorglos"-Paket auch die Beantragung und Handling der behördlichen Genehmigung.

 

 

Bitte nennen Sie in der unverbindlichen Anfrage dazu unbedingt noch folgende, zusätzliche Angaben:

  • genaue Aufstelladresse der Halteverbotszone (eventuell ist das eine Hausnummer neben Ihrer Wohnung, oder gegenüber....)
  • Datum, an dem das Halteverbot gelten soll (z.B. 13.02.2021 oder 13.02.21 bis 14.02.21)
  • Uhrzeit, innerhalb des Datums, an dem Halteverbot gelten soll (z.B. ganztags, 07:00 - 19:00)
  • Art und zulässiges Gesamtgewicht des Umzugsfahrzeugs (z.B. VW-Bus, 3,5 to-Sprinter, 7,49-Tonner)
  • Länge der Halteverbotszone (abhängig des Umzugsfahrzeugs bis zu 25m)
  • Breite der Strasse an der Stelle des gewünschten Halteverbots (Vorgabe: wenn der Umzugswagen steht, muss die restliche Strassenbreite der Verkehrsrichtung mindestens 3,0m betragen)
  • soll/kann der Gehweg genutzt werden? (Restbreite von ca 1,2m muss verbleiben)
  • Sonderflächen, wie z.B. Zebrastreifen, Feuerwehranfahrtszonen oder Behindertenparkplätze dürfen nicht durch ein temporäre Halteverbot genutzt werden.




Empfohlene Angaben/Hinweise bei der Beantragung einer Genehmigung:

maximale Dauer des privaten Halteverbots wegen Umzugs: in Frankfurt bis zu 3 Tage, in Offenbach bis maximal 5 Tage

PKW (mit Anhänger), Lieferwagen/Sprinter -> Halteverbot 8m, Gehweg kann u.U. mitgenutzt werden

7,5to oder größer -> Halteverbot ab 10m, oft ist aufgrund der Breite des Fahrzeugs ein beidseitiges Haltverbot notwendig.

 


Übernahme aus WWW.Frankfurt.de

 

Wichtig!

"Die Haltverbotschilder müssen drei volle Werktage vor dem Umzug aufgestellt werden, um rechtswirksam zu sein! Der Aufstelltag wird hierbei nicht mitgerechnet!

Bei der Aufstellung der Schilder muss außerdem eine so genannte Beweisliste geführt werden. Diese enthält die Kennzeichen der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haltverbotsschilder in dem abgegrenzten Bereich parkten. Nur so kann später nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht rechtzeitig weggefahren bzw. dass andere Fahrzeuge nach Aufstellung der Schilder in diesem Bereich abgestellt worden sind.

 

Haltverbot zugeparkt?

Falls sich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht an das rechtzeitig angekündigte Haltverbot gehalten haben, gehen Sie im Stadtgebiet Frankfurt bitte wie folgt vor:

  • Halten Sie die Genehmigung sowie die Beweisliste vor Ort bereit
  • Melden Sie sich beim Verkehrssicherheitstelefon des Straßenverkehrsamtes Frankfurt unter 069 /212 36360


Von dort aus wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten versucht, Ihnen möglichst zeitnah eine Streife zu schicken. Diese wird vor Ort nach den rechtlichen Vorgaben tätig werden." (Quelle: https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar[_id_inhalt]=8573747&_ffmpar_az[_stadtteil_name]=Frankfurter%20Berg)


Kontakt

Tel. +49 171 944 744 3

Kreuzstrasse 17, 63165 Mühlheim am Main

anfrage@umzugsschilder-frankfurt.de

Telefonisch erreichen Sie uns werktäglich auch nach 17:00 oder am Wochenende